GmbH gründen: Das müssen Sie beachten
Der Schritt in die Selbständigkeit – ob nach Studium oder Beruf – ist nicht nur mit einem gewissen Risiko verbunden, er bringt auch jede Menge bürokratischen Aufwand mit sich. Eine der wichtigsten Fragen, die dabei im Vorfeld geklärt werden müssen, ist die Frage nach der Gesellschaftsform. Schon allein aus Gründen der Absicherung entscheiden sich hier Viele für die Gesellschaftsform einer GmbH, was nichts anderes bedeutet als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. So ist der jeweilige Gesellschafter zumindest von seinem Privatvermögen her abgesichert. Nun müssen Sie allerdings einige wichtige Details beachten, wenn Sie eine GmbH gründen möchten. Es ist ratsam, sich hier im Vorfeld von einem Steuerberater unterstützen zu lassen. In der Regel besteht eine GmbH aus mehr als einem Gesellschafter, in solchen Fällen ist es dann erforderlich, dass die verschiedenen Gesellschafter untereinander so genannte Gesellschafterverträge schließen.
Die finanziellen Grundlagen einer GmbH Gründung
Wer eine GmbH gründen möchte, egal ob dies nun alleine oder mit mehreren Gesellschaftern erfolgt, muss finanzielle Einlagen hinterlegen. Diese belaufen sich auf 25.000 Euro pro Gesellschafter. Wichtig ist bei einer Gründung mit mehreren Gesellschaftern, dass hier im Vorfeld ein Geschäftsführer und ein Stellvertreter bestimmt werden, die dann auch auf allen betrieblichen Schreiben genannt werden müssen. Diese Einlagen sind für alle Beteiligten unantastbar und werden am besten auf ein Treuhandkonto einbezahlt, dessen Verwaltung einem Notar anvertraut wird. Auch die Gesellschafterverträge werden in der Regel vor und über einen Notar erstellt, so dass hier auch alle Beteiligten rechtlich rundum abgesichert sind. Die Gewinnausschüttung einer GmbH erfolgt in der Regel einmal jährlich zu gleichen Teilen an alle beteiligten Gesellschafter. Dies erfordert allerdings eine vorherige Regelung der monatlichen Gehälter der Gesellschafter und des Gewinnanteils, welcher wieder als Sicherheitspolster in die Gesellschaft zurückfließt.
Was mit den Einlagen passiert
Die Einlagen, die jeder Gesellschafter einer GmbH hinterlegen muss, sind, wie bereits erwähnt, unantastbar. Sie greifen erst dann, wenn ein Haftungsschaden eintritt oder eine Zahlungsunfähigkeit der Fall ist. In diesen Fällen kann das hinterlegte Kapital genutzt werden, es muss in solchen Fällen sogar genutzt werden, um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden oder Haftungsschäden zu begleichen. Eine komplette Rundum Beratung holt sich hier in diesem Fall am besten jeder von seinem Steuerberater, dieser kennt auch alle neuen und aktuellen Regelungen und Gesetzgebungen ganz genau und kann in jedem Fall weiterhelfen.
Bild: panthermedia.net Randolf Berold
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