Diese Einschränkungen bringt die Privatinsolvenz

Der bittere Gang in die Privatinsolvenz
Können Sie aus verschiedenen Gründen, beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, Ehescheidung oder Krankheit, Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, haben Sie die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden. Sie sollten damit nicht zu lange warten, doch ist dies mit persönlichen Einschränkungen verbunden. Bevor Sie eine Privatinsolvenz anmelden, sollten Sie sich vertrauensvoll an eine Schuldenberatungsstelle wenden.
Der Ablauf einer Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz wird auch als Verbraucherinsolvenz bezeichnet, doch wird dieses Verfahren relativ selten genutzt. Es handelt sich dabei um ein sehr umfangreiches und komplexes Verfahren, das dann beginnt, wenn sie vom Anwalt empfohlen wird. Sie erhalten einen Eintrag bei der Schufa, der noch drei Jahre, nachdem Sie wieder schuldenfrei sind, besteht. Erst nachdem der Schufa-Eintrag gelöscht ist, endet die Privatinsolvenz. Sie haben während dieser Zeit Probleme, einen Kredit, einen Telefon- oder Internetanschluss zu beantragen oder eine Mietwohnung zu erhalten.
Die Privatinsolvenz ist mit sehr viel Aufwand verbunden, Sie kann von Ihnen allein oder mit der Hilfe eines Anwaltes durchgeführt werden.

Ein schmerzhaftes Eingeständnis
Für die Verbraucherinsolvenz müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, da das Verfahren sonst nicht eröffnet werden kann. Sie dürfen nicht mehr als 20 Gläubiger haben und müssen Privatperson, Selbstständiger oder Kleingewerbetreibender sein. Sind Sie selbstständig oder Kleingewerbetreibender, so dürfen Ihre Schulden keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren früheren Beschäftigten sein. Sie benötigen für das gerichtliche Verfahren eine Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung, die durch die Schuldnerberatung oder den Anwalt bestätigt werden muss. Die Wartezeiten sind in der Schuldnerberatung lang, doch kostet die Ausstellung der Bescheinigung dort nichts. Weiterhin brauchen Sie eine eidesstattliche Versicherung, die Sie vor Beginn des Verfahrens abgeben müssen. Sie müssen dabei Ihre Vermögenswerte und Ihr gegenwärtiges Einkommen angeben und unter Eid versichern, dass Sie über keine weiteren Einnahmen verfügen. Aufgrund dieser eidesstattlichen Versicherung können Ihnen bestehende Kredite gekündigt werden, Sie sind nun kreditunwürdig; beispielsweise können Sie keine Studienfinanzierung beantragen.
Tilgen Sie Ihre Schulden
Kernstück der Verbraucherinsolvenz ist der Schuldentilgungsplan, der bereits für den Versuch der außergerichtlichen Einigung gebraucht wird. Er enthält sämtliche Gläubiger und die jeweilige Höhe der Forderungen. Ihre Familienverhältnisse sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse müssen darin aufgeführt werden. Sie bieten darin Ihren Gläubigern eine Bereinigung der Schuld von mindestens 10 Prozent, höchstens jedoch 20 Prozent an und legen die Zahlungsformalitäten fest. Das Insolvenzverfahren ist nicht möglich, wenn alle Gläubiger diesem Plan zustimmen. Wenn ein Gläubiger diesen Plan ablehnt, bleibt Ihnen nur noch die Privatinsolvenz.
Sie dürfen im Zeitraum von sechs Jahren nach der Eröffnung der Privatinsolvenz keine neuen Schulden mehr machen. Jede Änderung in Ihren Verhältnissen muss in dieser Zeit einem Treuhänder angezeigt werden, von Ihnen wird verlangt, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.
Bild: panthermedia.net Joern Wolter, ginasanders
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